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Die Diagnosen F00 bis F99 werden entweder als Regelindikationen bewertet und sind entsprechend verordnungsfähig oder im gesonderten Einzelfall zu betrachten und zu bewerten.
Die Maßnahmen der ambulanten psychiatrischen Pflege sind verordnungsfähig, wenn eine oder mehrere Fähigkeitsstörungen vorliegen. Darunter zählen Störungen des Antriebs, der Ausdauer oder der Belastbarkeit in Verbindung mit der Unfähigkeit der Tagesstrukturierung, der Einschränkung des planerischen Denkens oder des Realitätsbezuges.
Zudem müssen Einbußen bei der Kontaktfähigkeit, den kognitiven Fähigkeiten wie Konzentration, Merkfähigkeit, Lernleistung und problemlösenden Denken, dem Zugang zur eigenen Krankensymptomatik oder dem Erkennen und Überwinden von Konfliktsituationen und Krisen vorliegen.
Im Behandlungsplan müssen alle zutreffenden Fähigkeitsstörungen und Einbußen angekreuzt werden mit Angabe des GAF-Wertes!
Voraussetzungen für die Verordnung von APP:
(beides muss im Behandlungsplan angekreuzt werden!)
Die verordnungsfähigen Diagnosen umfassen dabei die folgenden Regelindikationen:
F00.1 Demenz bei Alzheimer-Krankheit, mit spätem Beginn (Typ 1)
F01.0 Vaskuläre Demenz mit akutem Beginn
F01.1 Multiinfarkt-Demenz
F01.2 Subkortikale vaskuläre Demenz
F02.0 Demenz bei Pick-Krankheit
F02.1 Demenz bei Creutzfeldt-Jakob-Krankheit
F02.2 Demenz bei Chorea Huntington
F02.3 Demenz bei primärem Parkinson-Syndrom
F02.4 Demenz bei HIV-Krankheit
F02.8 Demenz bei andernorts klassifizierten Krankheitsbildern
F04.- Organisches amnestisches Syndrom, nicht durch Alkohol
oder andere psychotrope Substanzen bedingt
F05.1 Delir bei Demenz
F06.0 Organische Halluzinose
F06.1 Organische katatone Störung
F06.2 Organische wahnhafte Störung
F06.3 Organische affektive Störung
F06.4 Organische Angststörung
F06.5 Organische dissoziative Störung
F06.6 Organische emotional labile Störung
F07.0 Organische Persönlichkeitsstörung
F07.1 Postenzephalitisches Syndrom
F07.2 Organisches Psychosyndrom nach Schädelhirntrauma
F20.- Schizophrenie
F21.- Schizotype Störung
F22.- Anhaltende wahnhafte Störung
F24.- Induzierte wahnhafte Störung
F25.- Schizoaffektive Störung
F30.- Manische Episode
F31.- Bipolare affektive Störung, mit Ausnahme von: F31.7 bis F31.9
F32.- Depressive Episode, mit Ausnahme von: F32.0, F32.1 und F32.9
F33.- Rezidivierende depressive Störung,
mit Ausnahme von: F33.0, F33.4, F33.8 und F33.9
F41.0 Panikstörung, auch wenn sie auf sozialen Phobien beruht
F41.1 Generalisierte Angststörung
F42.1 Vorwiegende Zwangshandlungen
F42.2 Zwangsgedanken und -handlungen, gemischt
F43.1 Posttraumatische Belastungsstörung
F53.1 Schwere psychische Verhaltensstörung im Wochenbett
F60.3 Emotional instabile Persönlichkeitsstörung
Alle anderen Diagnosen von F00 bis F99 sind in begründeten Einzelfällen ebenfalls verordnungsfähig. Es müssen folgende Voraussetzungen aus der Verordnung hervorgehen: