Unser Büro in Kalkar hat von Montag bis Freitag täglich von 10 bis 12 Uhr für Sie geöffnet.
Die ambulante psychiatrische Pflege darf von folgenden Institutionen verordnen werden:
Facharzt / Fachärztin für:
- Nervenheilkunde
- Neurologie
- Psychosomatische Medizin
- Psychiatrie und Psychotherapie
- Kinder- und Jugendpsychiatrie und ~psychotherapie (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
Psychologische Psychotherapeutin oder psychologischer Psychotherapeut
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut / ~in (in therapeutisch begründeten Fällen in der Übergangsphase ab dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres)
Der Hausarzt darf nach Diagnosesicherung durch oben genannte Institutionen auch APP verordnen (siehe § 27 BMV-Ä).
Im Rahmen des Entlassmanagements aus stationären Einrichtungen kann APP durch oben genannte Personen für einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen in unmittelbarem Anschluss verordnet werden.
Im Rahmen des SARS-CoV-2-Virus wird der Zeitraum von 7 Kalendertagen auf bis zu 14 erweitert. Grundlage bietet § 1 Absatz 2 Satz 2 SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung und gilt bis Widerruf.